• Sooooo....... ich darf weiter mit euch fliegen...

    Geht auch über DMFV. Man muss 25 Fragen beantworten, die aber erklärt werden.

    Echt einfach !

    Gruss und auf bald am Himmel

    Torsten

    Flieger sind zum fliegen da.........also aufbauen ! :)

  • Mist!

    ich habe nicht bestanden, hatte zu viel falsch. Aber die alte Methode (Bestechung) hat dann doch wieder funktioniert: Habe 26,75 € überwiesen, und schon hatte ich den Wisch. Funktioniert immer. Es kommt nur auf die Höhe des Betrages an.

    Lasse mir jetzt die Nummer 2068 auf mein T-Shirt drucken. Solche Hemden habe ich noch von früher, leider mit ner anderen Nummer.

    Mit freundlichen Grüßen Manfred

    Mit Manfreds Nummer 2068 lagen die Einnahmen unseres Verbandes bei € 55319 .Davon 6% für Minister Scheuble 3319 €.

    Verbleibt ein mickriges "Trinkgeld" von 52000 €. Was machen die Jungs mit der ganzen Kohle ??

    Man könnte auch noch Dritte daran teilhaben lassen : wer 3 mal durchfällt muss vor erneuter Prüfung zum gebührenpflichtigen Idiotentest, sagen wir mal so für20 €/std plus Grundgebühr ~ 50 €.

    Reine Abzocke !!!

  • Es scheinen jeden Tag mehr Fragen zu werden, ich hatte nur 3 bei gleichem Geld ;)

    Das Geld bleibt bei den Verbänden und kommt, soweit es die tatsächlichen Kosten übersteigt, dem Luftsport zu Gute. Genaueres steht noch nicht fest. Das wurde so von der Politik verordnet, die Verbände haben sich das nicht ausgedacht...

    Zeit ist nicht Geld, Zeit ist Zeit denk45

  • Ja dann warte ich noch was, wenn der eine Monat verfällt wo man den Nachweis noch gar nicht braucht. ;)

    Dann muss man sich nicht wundern, wenn man denen nen Monat "schenkt". 8o


    Grüße

    Felix

    Grüße

    Felix

    Youtube

  • Zum einen wird der Kenntnisnachweis gemäß §
    21 a Abs. 4 LuftVO erst ab dem 01.10.2017 verpflichtend aber zum anderen
    ist er nach § 21 b Abs. 1 Nr. 8 b) LuftVO die Voraussetzung auch
    außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis über 100 m
    fliegen zu dürfen.

    Aus einer Antwort zur Fragestellung vom Flugleiter des MFCS an unseren Verband.

  • Bin 439! Jetzt kann ich endlich RICHTIG fliegen.

    Wie war das noch? Die Urkunde muss feuerfest in jedes Modell graviert werden, damit ich über 100m weit fliegen darf und ich muss mir ein Namenschildchen auf die Stirn kleben, da ich über 0,25 kg wiege?;)

  • Nochmal ne Frage zu dem Thema ...

    ich habe gerade im DMFV Blatt den Artikel von RA Sonnenschein auf Seite 76 zu dem Thema gelesen. Da steht, dass man auf Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis einen Kenntnisnachweis nicht braucht. Und dass für Kinder unter 14 Jahren außerhalb von Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis praktisch ein Flugverbot besteht, da der Kenntnisnachweis ja erst ab 14 Jahre erworben werden kann?!

    Ist denn die Gillich kein Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis?? Und wenn dem so ist, dürften die Kinder unter 14 Jahre ja gar nicht mehr auf der Gillich fliegen?!

    Gruß

    Achim

  • Hallo Achim,

    die Gillich kein Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis also braucht manda um zu fliegen einen

    Kenntnisnachweis.

    Wie Punkt 2 behandelt wird erklärt Dir sicherlich unser Flugleiter.

    Gruß

  • Hallo zusammen,

    hallo Achim,

    wir haben im Sinne der Verordnung ein Gelände ohne Aufstiegserlaubnis (=AE). Hätten wir eine AE, dann hätten wir Schutzzäune, Mittagspausen, Flugleiterzwang und etliche Auflagen, die einzuhalten wären, die auch kontrolliert würden,... aber, wir dürften auch Modelle über 5kg fliegen, bräuchten keinen Kenntnisnachweis (sofern wir nur auf unserem Gelände fliegen würden) und Jugendliche unter 14 müssten keine Einschränkungen hinnehmen.

    Unser Status (keine AE) lässt Jugendlichen unter 14 Jahren ab dem 1.10.17 leider nur noch das Fliegen von Modellen bis 2kg bis 100 m Höhe über Grund zu. Mit Erlangung des 14. Lebensjahres können Jugendliche den Kenntnisnachweis erwerben, dann gelten die beiden Grenzen nicht mehr.

    Zur Erinnerung: ab dem 1.10.2017 muss auch jedes Modell über 250 gr mit einer feuerfesten Plakette, die dauerhaft und sichtbar mit dem Modell verbunden ist, ausgestattet sein.

    Nochmals betonen möchte ich dabei, dass hierbei jeder eigenverantwortlich ist. Der Vorstand und insbesondere der Flugleiter hat keine Pflicht, dies zu kontrollieren oder zu sanktionieren, es sei denn, eventuelle Verstöße sind allzu offensichtlich...

    Grüße Ralph

    Zeit ist nicht Geld, Zeit ist Zeit denk45

  • Bin jetzt auch wissend ...

    Habt Ihr diese Frage auch alle ichtig beantwortet:

    Welche Promillegrenze gilt in der Luftfahrt und damit auch für den Modellflugbetrieb?

    Ihre Antwort:

    • 0,0 Promille;););)
  • Komisch, bei mir lautete die Frage:"wieviel Bier muss man trinken, damit bei einem SAL-Schmeißgeier der Werfer auf die richtige Umdrehungsgeschwindigkeit für den Abwurf kommt?" :S:evil:.

    Meine Antwort:"Minimum 4 Flaschen Flensburger."

    Muß wohl richtig gewesen sein, habe den Kenntnisnachweis auch bekommen ;)

    Gruß

    Bernd (der aus Gruiten, der heute seinen Blaster 3.5 durch zuviel Rotationsenergie falltechnisch zerlegt hat ;()

    Die Katze ist ein Säugetier

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